MITOcare Akademie Fortbildungen:

Einverständniserklärung zur Verwendung von Fotos & Videos

Hiermit erkläre ich mich damit einverstanden, dass Foto- und/oder Videoaufnahmen, die im Rahmen der Veranstaltungen der MITOcare Akademie (MITOcare GmbH & Co KG) gemacht werden und auf denen ich erkennbar bin, von der MITOcare GmbH & Co. KG für folgende Zwecke genutzt werden dürfen:

  • Veröffentlichung auf www.mitocare.de zu Fachkreisthemen
  • Printveröffentlichung in Informations- und Werbematerialien der MITOcare GmbH & Co. KG
  • Veröffentlichung der Seminaraufzeichnung im Rahmen eines käuflich zu erwerbenden Videos-on-Demand
  • Aushang in den Räumen der MITOcare GmbH & Co.KG
  • Bei Bedarf Veröffentlichungen im Rahmen der Pressearbeit

Die MITOcare GmbH & Co. KG verpflichtet sich dazu, das Bildmaterial ohne personenbezogene Daten zu veröffentlichen.

Die MITOcare GmbH & Co. KG weist darauf hin, dass die Fotos bei einer Veröffentlichung im Internet weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung der Fotos durch Dritte kann daher nicht ausgeschlossen werden.

Sie sind jederzeit berechtigt, die MITOcare GmbH & Co. KG um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Sie können jederzeit gegenüber der MITOcare GmbH & Co. KG die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angaben von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch oder per E-Mail an info@mitocare.de übermitteln. Die Informationen zur Datenbehebung gemäß Artikel 13 DSGVO (Datenschutzerklärung) haben Sie gelesen und erklären sich damit einverstanden.

Geheimhaltungsvereinbarung für Seminar-, Webinar- & Video on Demand Inhalte

1. Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsverpflichtung

Der Teilnehmer verpflichtet sich alle vertraulichen Informationen, die er im Rahmen der Seminare, Webinare und Videos on Demand-Angebote der MITOcare GmbH & Co. KG erhält, streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben und/oder diesen zugänglich zu machen.

Als vertrauliche Informationen gelten alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind, wie ausgehändigten Skripte und sonstige Seminarunterlagen, (verbotene) Mitschnitte und Streamings der Seminare, Webinare oder Videos on Demand-Angebote, sowie zur Verfügung gestellte elektronische Dateien.

Das vermittelte Wissen darf selbstverständlich bei Patienten und Endkunden angewendet werden. Eine solche Anwendung stellt keinen Verstoß gegen die Ziffer 1 dieser Erklärung dar.

In Fällen, in denen die Vertragspartner zum Zweck der Erfüllung der gemeinsamen Zielsetzung, Informationen, die ansonsten der Geheimhaltung unterliegen, an Dritte, - insbesondere Mitarbeiter oder Berater, weitergegeben werden, sind sie verpflichtet, mit diesen ebenfalls gleichlautende Geheimhaltungserklärung zu schließen.

2. Mitschneiden etc.

Das Mitschneiden, Fotografieren oder Filmen bei Seminaren, Webinaren oder Videos on Demand ist untersagt.

3. Haftung

Die MITOcare GmbH & Co. KG übernimmt grundsätzlich keinerlei Haftung für die in den Seminaren vermittelten Therapieansätze. Jeder Teilnehmer ist selbst verantwortlich für seine Therapieansätze und Handlungen an Patienten. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht in Fällen des vorsätzlichen Verschuldens.

4. Vereinbarungsdauer

Für Therapeuten mit Kooperationsvertrag:
Für Therapeuten mit Kooperationsvertrag gilt diese Vertraulich­keitsvereinbarung für die gesamte Zeit der Kooperation. Für den Beginn der Frist ist der jeweilige Eintritt als Kooperationspartner ausschlaggebend.

Für Nicht-Therapeuten und Therapeuten ohne Kooperationsvertrag:
Für Nicht- Therapeuten und Therapeuten ohne Kooperationsvertrag beginnt diese Vertraulichkeits­vereinbarung mit Anmeldung zum ersten Webinar oder Seminar oder Buchung eines Videos on Demand und gilt für eine Zeit von 3 Jahren nach Abschluss des jeweils letzten Webinars oder Seminars oder Buchung eines Videos on Demand.

5. Vertragsstrafe

Für jeden Fall eines Verstoßes gegen die Geheimhaltungsverpflichtung laut Punkt 1. vereinbaren die Vertragsparteien eine Vertragsstrafe in der Höhe von 10.000 EUR. Das Recht von der vertragsbrüchigen Partei eine darüber hinausgehenden Schaden oder Unterlassen zu verlangen, bleibt unberührt.

6. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, für die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung, eine Bestimmung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung sowie den Intentionen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken.